Eine Aufgabe im Dienste der Bevölkerung
Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Artikel 15) können folgende Personen freiwillig Schutzdienst leisten:
- Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind
- Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig oder zivildienstpflichtig sind
- Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind
- Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden
- In der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.
Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Baselland bietet eine Reihe von Merkblättern und Downloads zu allen Themen rund um den Zivilschutz an.